Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr

Straßenwärter oder Hilfskräfte im Straßendienst (w/m/d)

Publiziert am: 26.09.24 | Seevetal | Vollzeit

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Requirements

Ihre fachliche Qualifikation:

  • abgeschlossene Ausbildung als Straßenwärter (w/m/d),
  • Führerscheinklasse C/CE.

Ihre persönliche Qualifikation:

  • motiviert, verantwortungsbewusst und einsatzfreudig,
  • ein hohes Maß an Kommunikations-, Kontakt- und Teamfähigkeit.
Qualifications
  • Das Aufgabengebiet umfasst sämtliche Arbeiten im Straßenbetriebs- und Unterhaltungsdienst.

Ihre fachliche Qualifikation:

  • abgeschlossene Ausbildung als Straßenwärter (w/m/d),
  • Führerscheinklasse C/CE.

Ihre persönliche Qualifikation:

  • motiviert, verantwortungsbewusst und einsatzfreudig,
  • ein hohes Maß an Kommunikations-, Kontakt- und Teamfähigkeit.

Was wir Ihnen bieten:

  • abwechslungsreiche, interessante und vielseitige Tätigkeiten,
  • gesichertes unbefristetes Beschäftigungsverhältnis beim Land Niedersachsen,
  • Vollzeitarbeitsplatz,
  • Vergütung nach Entgeltgruppe 5,
  • die Möglichkeit, evtl. anfallende Mehrarbeitsstunden mit Freizeit auszugleichen,
  • eine zusätzliche Altersvorsorge über die VBL für Arbeitnehmer (w/m/d),
  • eine jährliche Sonderzuwendung gem. TV-L,
  • 30 Tage jährlich Erholungsurlaub.

Der Dienstort ist Seevetal.

Alternativ sind Arbeitsplätze als


Hilfskraft im Straßenwartungs- und Unterhaltungsdienst (w/m/d)
Entgeltgruppe 3 TV-L


befristet auf ein Jahr zu besetzen.

Was Sie erwartet:

  • Das Aufgabengebiet umfasst die Unterstützung im Straßenbetriebs- und Unterhaltungsdienst sowie im Winterdienst.
Benefits
  • abwechslungsreiche, interessante und vielseitige Tätigkeiten,
  • gesichertes unbefristetes Beschäftigungsverhältnis beim Land Niedersachsen,
  • Vollzeitarbeitsplatz,
  • Vergütung nach Entgeltgruppe 5,
  • die Möglichkeit, evtl. anfallende Mehrarbeitsstunden mit Freizeit auszugleichen,
  • eine zusätzliche Altersvorsorge über die VBL für Arbeitnehmer (w/m/d),
  • eine jährliche Sonderzuwendung gem. TV-L,
  • 30 Tage jährlich Erholungsurlaub.

Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Göttinger Chaussee 76 A
30453 Hannover
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