Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Sachbearbeitung (w/m/d)
Publiziert am: 10.10.24 | Hannover | Vollzeit
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Ihre fachliche Qualifikation:
- Beamte (w/m/d) müssen die Befähigung für das 1. Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Allgemeine Dienste verfügen,
- Arbeitnehmer (w/m/d) müssen über einen erfolgreichen Abschluss des Verwaltungslehrganges II oder einen vergleichbaren Hochschulabschluss gem. § 8 Abs. 6 Nds. Vereinbarung-VerwLG verfügen. Darunter fallen u. a. Bachelorabschlüsse mit überwiegend sozialwissenschaftlichen und wirtschaftswissenschaftlichen Inhalten,
- umfassende und gründliche Kenntnisse der für das Arbeitsgebiet maßgebenden gesetzlichen Bestimmungen wie STVO, STVZO, FZV, FeV, FahrLG sind von Vorteil,
- ein sicherer Umgang mit den MS-Office-Anwendungen wird vorausgesetzt,
- Erfahrungen in der Umsetzung der digitalen Akte (E-Akte) und in der Handhabung von VIS-Suite wäre vom Vorteil.
Ihre persönliche Qualifikation:
- sicherer Umgang mit Konfliktsituationen,
- sicheres und verbindliches Auftreten gegenüber vielfältigen Kommunikationspartner*innen,
- hohes Maß an Kontaktfähigkeit,
- Überzeugungskraft und zielorientiertes, konsequentes Verhandlungsgeschick sowie Durchsetzungsvermögen,
- Teamfähigkeit.
Qualifications
- Genehmigungen von Ausnahmen nach § 29 (1) STVO und Erlaubnissen nach § 29 (2) und § 30 (2) STVO,
- Prüfung von Anträgen auf Ausnahmegenehmigungen nach § 29 (1) STVO,
- Entscheidung über Ausnahmeanträge einschl. Fertigen des Verwaltungsaktes,
- Erarbeitung von fachtechnischen und rechtlichen Auflagen zur Gewährung der Ausnahmen und Erlaubnissen nach §§ 29 und 30 STVO,
- Geschäftsstelle des Fahrlehrerprüfungsausschusses: Prüfung der zulassungsrechtlichen Voraussetzungen von den jeweils zuständigen Erlaubnisbehörden,
- Koordinierung aller Angelegenheiten des Fahrlehrerprüfungsausschuss.
Benefits
- Beschäftigungsumfang in Vollzeit oder Teilzeit,
- Entgeltgruppe 11 TV-L / Besoldungsgruppe A 11 NBesO (Planstelle vorhanden),
- flexible Arbeitszeiten (Funktionszeit) im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten,
- die Möglichkeit, evtl. anfallende Mehrarbeitsstunden mit Freizeit auszugleichen,
- eine zusätzliche Altersvorsorge über die VBL für Arbeitnehmer (w/m/d),
- eine jährliche Sonderzuwendung gem. TV-L/NBesG,
- 30 Tage jährlich Erholungsurlaub.
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Göttinger Chaussee 76 A
30453 Hannover
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