Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Sachbearbeitung Fahrlehrer- und Fahrschulangelegenheiten (w/m/d)
Publiziert am: 23.01.25 | Hannover | Vollzeit
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Ihre fachliche Qualifikation:
- Beamte (w/m/d) müssen die Befähigung für das 1. Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Allgemeine Dienste verfügen,
- Arbeitnehmer (w/m/d) müssen über einen erfolgreichen Abschluss des Verwaltungslehrganges II oder einen vergleichbaren Hochschulabschluss gem. § 8 Abs. 6 Nds. Vereinbarung-VerwLG verfügen. Darunter fallen u. a. Bachelorabschlüsse mit überwiegend sozialwissenschaftlichen und wirtschaftswissenschaftlichen Inhalten,
- umfassende und gründliche Kenntnisse der für das Arbeitsgebiet maßgebenden gesetzlichen Bestimmungen wie STVO, STVZO, FZV, FeV, FahrLG sind von Vorteil,
- umfassende Kenntnisse im Verwaltungsrecht sind erforderlich,
- ein sicherer Umgang mit den MS-Office-Anwendungen wird vorausgesetzt.
Ihre persönliche Qualifikation:
- sicherer Umgang mit Konfliktsituationen,
- sicheres und verbindliches Auftreten gegenüber vielfältigen Kommunikationspartnern/-innen,
- hohes Maß an Kontaktfähigkeit,
- Überzeugungskraft und zielorientiertes, konsequentes Verhandlungsgeschick sowie Durchsetzungsvermögen,
- Teamfähigkeit.
Qualifications
- Berufung und Betreuung von Sachverständigen zur Fahrschulüberwachung gem. § 51 FahrlG i. V. m. § 15 f. DV FahrlG,
- Grundsatzsachbearbeitung in fahrlehrerrechtlichen Fragestellungen und Angelegenheiten,
- Aufsicht über die Sachverständigen zur Fahrschulüberwachung einschl. der Überwachung der Fortbildungspflicht,
- Anerkennung und Fachaufsicht von Fahrlehrerausbildungsstätten gem. § 36 Fahrlehrergesetz (FahrlG) und Überwachung gem. § 51 FahrlG,
- Geschäftsstelle des Fahrlehrerprüfungsausschusses für den Bereich Braunschweig.
Benefits
- Beschäftigungsumfang in Vollzeit,
- Entgeltgruppe E 11 TV-L / Besoldungsgruppe A 11 NBesO (Planstelle vorhanden),
- flexible Arbeitszeiten (Funktionszeit) im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten,
- die Möglichkeit, evtl. anfallende Mehrarbeitsstunden mit Freizeit auszugleichen,
- eine zusätzliche Altersvorsorge über die VBL für Arbeitnehmer (w/m/d),
- eine jährliche Sonderzuwendung gem. TV-L/NBesG,
- 30 Tage jährlich Erholungsurlaub,
- Möglichkeiten der Telearbeit sowie des mobilen Arbeitens.
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Göttinger Chaussee 76 A
30453 Hannover
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