Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr

Sachbearbeitung Fahrlehrer- und Fahrschulangelegenheiten (w/m/d)

Publiziert am: 23.01.25 | Hannover | Vollzeit

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Requirements

Ihre fachliche Qualifikation:

  • Beamte (w/m/d) müssen die Befähigung für das 1. Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Allgemeine Dienste verfügen,
  • Arbeitnehmer (w/m/d) müssen über einen erfolgreichen Abschluss des Verwaltungslehrganges II oder einen vergleichbaren Hochschulabschluss gem. § 8 Abs. 6 Nds. Vereinbarung-VerwLG verfügen. Darunter fallen u. a. Bachelorabschlüsse mit überwiegend sozialwissenschaftlichen und wirtschaftswissenschaftlichen Inhalten,
  • umfassende und gründliche Kenntnisse der für das Arbeitsgebiet maßgebenden gesetzlichen Bestimmungen wie STVO, STVZO, FZV, FeV, FahrLG sind von Vorteil,
  • umfassende Kenntnisse im Verwaltungsrecht sind erforderlich,
  • ein sicherer Umgang mit den MS-Office-Anwendungen wird vorausgesetzt.

Ihre persönliche Qualifikation:

  • sicherer Umgang mit Konfliktsituationen,
  • sicheres und verbindliches Auftreten gegenüber vielfältigen Kommunikationspartnern/-innen,
  • hohes Maß an Kontaktfähigkeit,
  • Überzeugungskraft und zielorientiertes, konsequentes Verhandlungsgeschick sowie Durchsetzungsvermögen,
  • Teamfähigkeit.
Qualifications
  • Berufung und Betreuung von Sachverständigen zur Fahrschulüberwachung gem. § 51 FahrlG i. V. m. § 15 f. DV FahrlG,
  • Grundsatzsachbearbeitung in fahrlehrerrechtlichen Fragestellungen und Angelegenheiten,
  • Aufsicht über die Sachverständigen zur Fahrschulüberwachung einschl. der Überwachung der Fortbildungspflicht,
  • Anerkennung und Fachaufsicht von Fahrlehrerausbildungsstätten gem. § 36 Fahrlehrergesetz (FahrlG) und Überwachung gem. § 51 FahrlG,
  • Geschäftsstelle des Fahrlehrerprüfungsausschusses für den Bereich Braunschweig.
Benefits
  • Beschäftigungsumfang in Vollzeit,
  • Entgeltgruppe E 11 TV-L / Besoldungsgruppe A 11 NBesO (Planstelle vorhanden),
  • flexible Arbeitszeiten (Funktionszeit) im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten,
  • die Möglichkeit, evtl. anfallende Mehrarbeitsstunden mit Freizeit auszugleichen,
  • eine zusätzliche Altersvorsorge über die VBL für Arbeitnehmer (w/m/d),
  • eine jährliche Sonderzuwendung gem. TV-L/NBesG,
  • 30 Tage jährlich Erholungsurlaub,
  • Möglichkeiten der Telearbeit sowie des mobilen Arbeitens.

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Göttinger Chaussee 76 A
30453 Hannover
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