Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr

Straßenwärter (w/m/d) oder Hilfskraft (w/m/d)

Publiziert am: 22.04.26 | Bohmte | Vollzeit

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Requirements

Ihre fachliche Qualifikation:

  • abgeschlossene Ausbildung als Straßenwärter (w/m/d),
  • Führerscheinklasse C/CE.

Ihre persönliche Qualifikation:

  • motiviert, verantwortungsbewusst und einsatzfreudig,
  • ein hohes Maß an Kommunikations-, Kontakt- und Teamfähigkeit.
Qualifications
  • Das Aufgabengebiet umfasst sämtliche Arbeiten im Straßenbetriebs- und Unterhaltungsdienst sowie Rufbereitschaften für den Winter- und Unfalldienst.

Ihre fachliche Qualifikation:

  • abgeschlossene Ausbildung als Straßenwärter (w/m/d),
  • Führerscheinklasse C/CE.

Ihre persönliche Qualifikation:

  • motiviert, verantwortungsbewusst und einsatzfreudig,
  • ein hohes Maß an Kommunikations-, Kontakt- und Teamfähigkeit.

Alternativ kann auch eine befristete Arbeitsplatzbesetzung als


Beschäftigter / Hilfskraft im Straßenbetriebsdienst (w/m/d)
Entgeltgruppe 4 TV-L


erfolgen.

Was Sie erwartet:

  • Das Aufgabengebiet umfasst die Unterstützung im Straßenbetriebs- und Unterhaltungsdienst, sowie Rufbereitschaften für den Winter- und Unfalldienst.
Benefits
  • ein zunächst auf 2 Jahre befristetes Beschäftigungsverhältnis beim Land Niedersachsen ggf. mit der Möglichkeit der Entfristung,
  • Beschäftigungsumfang Vollzeit (38,5 Std./W.),
  • attraktiven Arbeitsplatz mit vielseitigem und abwechslungsreichem Tätigkeitsfeld,
  • Vergütung nach Entgeltgruppe 4, 5 oder 6 TV-L je nach fachlicher Qualifikation,
  • die Möglichkeit, evtl. anfallende Mehrarbeitsstunden mit Freizeit auszugleichen,
  • 30 Tage Jahresurlaub + Heiligabend und Silvester arbeitsfrei,
  • eine jährliche Sonderzahlung gem. TV-L,
  • eine zusätzliche Altersvorsorge über die VBL für Arbeitnehmer (w/m/d),
  • fachliche und persönliche Fortbildungsangebote,
  • ein modernes Gesundheits- und betriebliches Eingliederungsmanagement,
  • profitieren Sie von attraktiven Vergünstigungen über Corporate Benefits – einem Vorteilsportal mit zahlreichen Markenangeboten.
  • Für den befristeten Arbeitsplatz gilt: Die Befristung des Arbeitsverhältnisses erfolgt gemäß § 30 TV-L i. V. m. § 14 Abs. 2 TzBfG für die Dauer von zwei Jahren.

Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Göttinger Chaussee 76 A
30453 Hannover
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