Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Leitung des Fachbereichs „Bau" (w/m/d)
Publiziert am: 7/1/25 | Osnabrück | Vollzeit
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Ihre fachliche Qualifikation:
- Beamte (w/m/d) müssen über die Befähigung für das 2. Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Technische Dienste, Fachbereich Straßenwesen, Stadtbauwesen oder Städtebau, verfügen.
- Arbeitnehmer (w/m/d) müssen über einen wissenschaftlichen Hochschulabschluss (Master / Uni.-Diplom) der Fachrichtung Bauingenieurwesen oder in einer vergleichbaren Studienrichtung verfügen.
- Erforderlich sind:
- Kenntnisse im Straßen- und Vergaberecht,
- Kenntnisse über Planungs- und Entwurfsvorschriften und verwaltungsspezifische Kenntnisse,
- Kenntnisse über technische Bestimmungen, betriebswirtschaftliche Kenntnisse und auch Kenntnisse zu Steuerungsmodellen.
- Wünschenswert sind:
- Kenntnisse im Haushaltsrecht des Bundes und des Landes,
- Führungserfahrungen im Bereich Bau,
- Kenntnisse über Verwaltungsstrukturen und -abläufe in der Straßenbauverwaltung,
- Berufserfahrungen aus verschiedenen Bereichen der Straßenbauverwaltung,
- Erfahrungen aus anderen Straßenbauverwaltungen, Kommunen,
- Erfahrungen in Projekt- und Teamarbeit und mit verschiedenen Stakeholdern.
- Die Bereitschaft zur Fortbildung in den Bereichen Personalführung und -steuerung, Bauvertragsrecht sowie ggf. Ingenieurbauwerke wird vorausgesetzt.
Ihre persönliche Qualifikation:
- ein hohes Maß an Eigeninitiative, Selbstständigkeit und Durchsetzungsfähigkeit,
- Verantwortungsbewusstsein,
- Einsatz- und Entscheidungsfreudigkeit,
- Führungs- und Sozialkompetenz sowie Kommunikationsfähigkeit,
- Gleichstellungskompetenz,
- Fähigkeit, kooperativ zu verhandeln,
- Fähigkeit zur interdisziplinären Zusammenarbeit in allen die Planungs- und Bauaufgabe beeinflussenden Disziplinen.
Qualifications
Der Fachbereich „Bau“ umfasst drei Sachgebiete mit folgenden Aufgaben:
- Vergabe- und Vertragswesen,
- Bauprogramme, Baufinanzierung, Baudisposition,
- Straßenbau – Instandsetzung, Erneuerung sowie Um- und Ausbau, Neubau,
- Ingenieurbauwerke – Bauwerksplanung, Erhaltung und Bau,
- Bauüberwachung,
- bauaufsichtliche Aufgaben (§ 4 FStrG und § 10 NStrG), Baudienstvorschrift.
Der Arbeitsplatz / Dienstposten beinhaltet die selbstständige Leitung des Fachbereichs 3 im jeweiligen Geschäftsbereich mit folgenden Aufgaben:
- verantwortliche Vertretung für den Bereich Bau nach innen und außen insbesondere gegenüber Behörden und Ministerien mit der notwendigen Koordination innerhalb der Geschäftsbereiche der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) und dem Kooperationspartner,
- Wahrnehmung der Funktion des Baubevollmächtigten,
- Leitung des Sachgebietes 31 (Vergabe- und Vertragswesen / Bauüberwachung),
- Führen von Verhandlungen
- verantwortliche Erstellung von Standardisierungen und Grundsätzen im Bereich Qualitätssicherung Bau, Vergabe- und Vertragswesen innerhalb des Verantwortungsbereiches, fachstrategische Bauprogrammplanung und Baufinanzierung, Beauftragung an Dritte im Zusammenhang mit v. g. Tätigkeiten,
- Koordination der Aufgaben des Fachbereiches unter Berücksichtigung strategischer Zielsetzungen,
- strategische Steuerung des Ressourceneinsatzes,
- Sicherstellung der Aufgabenerledigung; Vorgaben zur Qualitätssicherung der Arbeitsergebnisse,
- verantwortliche Umsetzung der strategischen Vorgaben und Ziele in strategischen und systematischen Arbeitsprozessen unter Nutzung digitaler Fachanwendungen und BIM,
- Evaluierung und Optimierung der Arbeitsabläufe, Geschäftsprozessmanagement, Risikoabschätzungen,
- Mitwirkung in fachspezifischen Arbeitsgruppen und Führungskreisen,
- Vermittlung von fachspezifischen Lehrinhalten im Rahmen des Wissenstransfers innerhalb der NLStBV (Einführungsveranstaltungen, Workshops, Lehrgänge).
Änderungen der Organisation und des Aufgabenbereiches bleiben vorbehalten.
Benefits
- Beschäftigungsumfang Vollzeit,
- Entgeltgruppe 13 / Besoldungsgruppe A 13 NBesO (Eine Planstelle steht zur Verfügung.),
- flexible Arbeitszeiten (Funktionszeit) im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten,
- die Möglichkeit, evtl. anfallende Mehrarbeitsstunden mit Freizeit auszugleichen,
- eine zusätzliche Altersvorsorge über die VBL für Arbeitnehmer (w/m/d),
- eine jährliche Sonderzuwendung gem. TV-L/NBesG,
- 30 Tage jährlich Erholungsurlaub.
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Göttinger Chaussee 76 A
30453 Hannover
Göttinger Chaussee 76 A
30453 Hannover