Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Technischer Mitarbeiter Bauwerksprüfung (w/m/d)
Publiziert am: 9/15/25 | Garbsen | Vollzeit
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Ihre fachliche Qualifikation:
- erfolgreiche Ausbildung zum/zur Straßenwärter/-in oder mindestens dreijährige Ausbildung in einem vergleichbaren Beruf des Bauhaupt- oder Baunebengewerbes,
- eine mindestens dreijährige Berufserfahrung ist erforderlich,
- Erfahrungen in Bau und Unterhaltung von Brückenbauwerken sind wünschenswert,
- Erfahrungen in der Absicherung von Arbeitsstellen sind wünschenswert,
- Ausbildungsnachweis nach IPAF für die Bedienung von Hubarbeitsbühnen ist erforderlich; bei Nicht-Vorliegen wird die Bereitschaft, diesen bei Kostenübernahme durch die NLStBV zu absolvieren, erwartet,
- Fahrerlaubnisklasse C1E ist erforderlich; bei Nicht-Vorliegen wird die Bereitschaft, diesen bei Kostenübernahme durch die NLStBV zu absolvieren, erwartet,
- erfolgreiche Arbeitsmedizinische Untersuchungen nach G20, G25 sowie G41 (Lärm, Fahrtätigkeit und Höhentauglichkeit) sind erforderlich.
Ihre persönliche Qualifikation:
- Verantwortungsbewusstsein, Einsatzfreude, Eigeninitiative und Belastbarkeit,
- hohe Team- und Kommunikationsfähigkeit, sicherer Umgang mit Konfliktsituationen, Kontaktfähigkeit, Durchsetzungs- und Einfühlungsvermögen,
- Sozial- und Gleichstellungskompetenz.
Qualifications
- Unterstützung des Bauwerksprüfingenieurs (w/m/d) bei der Bauwerksprüfung gemäß DIN 1076,
- Sicherung der Arbeitsstelle sowie Bedienung sämtlicher Geräte unter Berücksichtigung der Vorschriften und Regelwerke zum Arbeitsschutz,
- Koordinierung, Beschaffung und Überwachung der Geräteausstattung,
- Bedienung, Pflege und Wartung des Einsatzfahrzeugs,
- Unterstützung des Bauwerksprüfingenieurs (w/m/d) bei der Schulung und Beratung mit Schwerpunkt auf die praktische Unterweisung des mit der Brückenwartung betrauten Betriebsdienstpersonals.
Benefits
- vielfältige und interessante Aufgaben,
- Begleitung bei der Einarbeitung,
- Beschäftigungsumfang Vollzeit oder Teilzeit,
- Entgeltgruppe 8 TV-L,
- Reisekosten werden bei Vorliegen der gesetzl. Bestimmungen gem. BRKG gezahlt,
- Zahlung einer Erschwerniszulage entsprechend den tarifrechtlichen Möglichkeiten,
- Zahlung eines Wege- und Zehrgelds nach SR 2a, sofern die Voraussetzung erfüllt sind,
- flexible Arbeitszeiten (Funktionszeit) im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten,
- die Möglichkeit, evtl. anfallende Mehrarbeitsstunden mit Freizeit auszugleichen,
- eine zusätzliche Altersvorsorge über die VBL für Arbeitnehmer (w/m/d),
- eine jährliche Sonderzuwendung gem. TV-L,
- 30 Tage jährlich Erholungsurlaub.
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Göttinger Chaussee 76 A
30453 Hannover
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