Orizon GmbH, Niederlassung Rheinland

Geräteführer (m/w/d) Kran und Radlader

Publiziert am: 7/24/26 | Mülheim an der Ruhr | Vollzeit

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Geräteführer (m/w/d) Kran und Radlader

Unser Angebot:

  • Stundenlohn von 18,30–19,00 €
  • Attraktive Jubiläumsprämien von bis zu 2.000 € für langjährige Betriebszugehörigkeit
  • Persönliche Betreuung durch einen festen Ansprechpartner
  • Orizon PlusPunkte mit attraktiven Gesundheits- und Einkaufsvorteilen
  • Betriebliche Altersvorsorge
  • Bis zu 30 Tage Urlaub pro Jahr

Ihre zukünftige Arbeitsstelle:

Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt Sie als Geräteführer (m/w/d) Kran und Radlader in Mülheim an der Ruhr.

Ihre Aufgaben:

  • Bedienung und Steuerung von Kran / Mobilkran (insbesondere Sennebogen 870 / 870 Spezial in unterschiedlichen Ausführungen mit Vakuumhebelanlage und Spreader-Betrieb)
  • Betrieb von Baggern
  • Umschlag-, Einlagerungs- und Verladearbeiten von Großrohren
  • Termingerechte Be- und Entladung sowie innerbetrieblichen Materialtransport.
  • Enge Zusammenarbeit mit dem Team und Gewährleistung eines reibungslosen Ablaufs auf dem Werksgelände
  • Einhaltung aller Sicherheits-, Qualitäts- und Arbeitsvorschriften

Ihr Profil:

  • Erfahrung im Umgang mit Mobilkranen bis 100 t, insbesondere Sennebogen 870 / 870 Spezial in unterschiedlichen Ausführungen mit Spreaderbetrieb und Vakuumhebeanlage
  • Erfahrung im sicheren Umgang mit Kranen und Baggern
  • Gültige Berechtigungsscheine für Kran und Bagger
  • Teamfähigkeit sowie eine zuverlässige und verantwortungsbewusste Arbeitsweise
  • Bereitschaft zur 3-Schichtarbeit
  • Gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift

Bewerbung und Rückfragen

Wir freuen uns auf Bewerbungen (unter Angabe von Verfügbarkeit und Gehaltsvorstellung) gerne per E-Mail an bewerbung.rheinland@orizon.de oder über unser Bewerbungsmodul auf dieser Seite.

Für Fragen steht Frau Hox gerne unter der Telefonnummer +49 211 41667680 zur Verfügung.


Beim hier angegebenen Gehalt sind unter Umständen nicht alle Bestandteile (bspw. Branchenzuschläge, Weihnachtsgeld, Schicht-Boni o.ä.) berücksichtigt. Das verbindliche Gehalt ist im persönlichen Gespräch zu klären.


Weitere Informationen finden Sie unter orizon.de


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